Am 14. Oktober 2025 stellte Bundeskanzler Friedrich Merz eine vage Bemerkung über „Probleme im Stadtbild“ in den Raum, um im nächsten Satz über Rückführungen zu sprechen. Was er damit genau sagen wollte wissen wir nicht, denn zur Klarstellung schlug Merz vor: „Fragen Sie mal Ihre Töchter“.
Merz‘ plötzliches Interesse an der Meinung von Frauen und Mädchen ist ironisch wenn man bedenkt, dass er bislang nicht gerade als Frauenrechtler in Erscheinung getreten ist. Eher im Gegenteil. Was würden „Töchter“ wohl über Merz sagen, wenn sie sein Abstimmungsverhalten betrachten?
Beispiele gibt es genug. Schon 1995 stimmte Merz gegen die Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.1 Im Mai 1997 stimmte er gegen einen Gesetzentwurf, der die Vergewaltigung in der Ehe ins Strafgesetzbuch aufnehmen sollte. Der Grund? Der Entwurf enthielt keine Widerspruchsklausel, der zufolge keine Strafverfolgung stattfinden darf, wenn das Opfer dem widerspricht. Dass Täter ihre Opfer unter Druck setzen könnten, um Ermittlungen zu verhindern schien Merz nicht zu stören.2
Im Mai 2006 stimmte Merz gegen das Gleichbehandlungsgesetz, das Frauen in Ausbildung und Beruf mit Männern gleichstellt.3
Im November 2024 stellte er sich gegen einen parteiübergreifenden Gesetzentwurf4, demzufolge Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nicht länger als Straftat gelten sollten. Im Juli 2025 stimmte Merz gegen einen Gesetzesentwurf zur Gewährleistung einer ungehinderten Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie des ungehinderten Zugangs zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Entwurf sah vor, dass die Länder den ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen und zu den Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen haben – einschließlich eines Verbots der Belästigung der Schwangeren sowie ein Verbot der Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen.5
Im Januar 2025 enthielt sich Merz bei einer Abstimmung über einen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Dieser Gesetzentwurf sah die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit vor.6
Seit Mai 2025 ist Merz Bundeskanzler. Aber statt wichtige Posten gleichberechtigt zu vergeben sind Frauen in der Regierung Merz – und im direkten Umfeld des Bundeskanzlers – unterrepräsentiert. Eine der wenigen Frauen ist die Bundestagspräsidentin (Julia Klöckner). Aber auch die weiß: Wenn Frauen fehlen, fehlt auch die „Hälfte der Perspektiven“.8 Vielleicht sollte sie das mal Herrn Merz erklären.
Aber womöglich geht es Merz ja gar nicht um die weibliche Perspektive. Vielleicht ist sein „Stadtbild“-Kommentar nur ein zynischer Versuch, weibliche Wähler zu gewinnen. Denn für die meisten Frauen ist er bislang offenbar eher unwählbar.7 Eine Antwort werden ihm „die Töchter“ hoffentlich bei der nächsten Bundestagwahl geben.

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