Solarpflicht für Neubauten

Die Stadt Zirndorf legt künftig für Neubau- ten die verbindliche Nutzung von Sonnen- energie in Form von Photovoltaik, Solar- thermie und/oder Dachbegrünung fest.
Dies soll umgesetzt werden bei:

  • neuen Bebauungsplänen
  • der Überarbeitung von Bebauungsplänen
  • städtebaulichen Verträgen und Erbpachtverträgen
  • eigenen (kommunalen) Bauprojekten und Bauprojekten unserer Tochtergesellschaften
  • Baugenehmigungen in Gebieten außerhalb von Bebauungsplänen

Zu den Einzelheiten der Regelung (u. a. Mindestanteil der Solarnutzung an der gesamten Dachfläche,
Beratung der Bauherr*innen, rechtssichere Umsetzung) erarbeitet die Verwaltung einen praktikablen
Vorschlag und legt ihn dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.


Begründung:
Der Klimaschutz entwickelt sich zur vordringlichen Aufgabe unserer Gesellschaft. Auch unsere Stadt
muss hierzu ihren Beitrag leisten. Dies erschöpft sich nicht in den städt. Liegenschaften oder den
Bemühungen Einzelner oder Gruppen. Mit Bezug auf die „Endenergie- und THG-Bilanz (2018) ist
festzustellen, dass der Anteil regenerativer Wärme (EEG) bei lediglich 8 % und der Anteil des EE-Stroms
nur bei 9 % (!) liegt. Zirndorf liegt im Vergleich weit unter relevanten Durchschnittswerten. Insofern ist es
unserer Meinung nach unabdingbar, im Bausektor neben dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) weitere
Maßgaben zur Förderung der Solarenergie zu treffen. Verschiedene Kommunen, zuletzt die Stadt
Würzburg, haben eine Solarpflicht bereits eingeführt oder sind auf dem Weg dorthin.

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